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Fokus Natura 2000

Seit 2021 kann der LPV Rheingau-Taunus die neue Fördermöglichkeit im Rahmen der „Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Landschaftspflegeverbänden“ nutzen und hat damit weitere Aufgaben mit Schwerpunkt in bestimmten Natura 2000 Gebieten im Landkreis übernommen. Das Förderprogramm trägt zur Umsetzung der Ziele der Hessischen Biodiversitätsstrategie und des Integrierten Klimaschutzplans Hessen bei.

 

Nachfolgend ein Einblick in das sogenannte „Arbeits- und Maßnahmenprogramm“, das der LPV mit Mitteln der Förderrichtlinie des Landes Hessen umsetzt.

 

Ein besonderes Augenmerk liegt auf dem Erhalt und der Verbesserung von artenreichem Grünland.

Auf einigen Wiesen in Schutzgebieten hat sich die giftige Herbstzeitlose ausgebreitet, so dass eine Nutzung als Tierfutter nicht mehr möglich ist und die Flächen von Nutzungsaufgabe bedroht sind. Der LPV unterstützt und begleitet dort die Bekämpfung der Herbstzeitlose.

 

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Naturschutzfachlich hochwertige Grünlandflächen im vom Wald geprägten Wispertaunus sind aufgrund ihrer schlechten Erreichbarkeit von Verbuschung bedroht. Hier setzt sich der LPV dafür ein, Bewirtschafter zu finden, die durch angepasste Pflege dabei helfen, die Waldwiesen offen zu halten und Artenreichtum zu entwickeln.

 

Auf der „Neuhofer Heide“ hat der LPV zur Verjüngung der Besenheide ein stellenweises Plaggen (Oberbodenabtrag) organisiert und eigens regional geerntetes Heide-Saatgut ausgebracht.

 

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Ein weiterer Fokus sind Artenschutzprojekte. So wird zum Schutz von Mauereidechsen der Zustand von Trockenmauern entlang der (ehemaligen) Weinbergsflächen im Rheingau erfasst - mit dem Ziel, den festgestellten Sanierungsbedarf nachfolgend unter Nutzung geeigneter Fördermittel umzusetzen.

 

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Auch außerhalb der Natura 2000-Gebiete setzt der LPV Projekte mit Hilfe der LPV-Förderrichtlinie um.
Beispielsweise soll Wirtschaftsgrünland mit Hilfe einer artenreichen Saatgutmischung sowohl ökologisch als auch ökonomisch aufgewertet und die Mulchzeitpunkte von Feldrainen so verschoben werden, dass Tiere und Pflanzen bestmöglich davon profitieren.

 

Auch bei der Umsetzung der Förderrichtlinie bindet der LPV Rheingau-Taunus getreu seiner drittelparitätischen Ausrichtung Akteure der Landwirtschaft/des Forstes, des Naturschutzes und der Kommunen ein.

 

 

Bewilligungsstelle für die Förderrichtlinie des Landes Hessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Die Maßnahmen in den Natura 2000-Gebieten sind mit den jeweils zuständigen Forstämtern Rüdesheim und Bad Schwalbach als auch mit dem Amt für den ländlichen Raum Limburg-Weilburg abgestimmt.

 

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